Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 04/2026

Geltungsbereich und Struktur

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche bestehende und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber einerseits und der B&K Partners Immobilien GmbH (nachfolgend "B&K Partners Immobilien") anderseits. Sie sind damit Grundlage für Inhalt und Ausübung der Rechte und Pflichten dieser Verträge, welche auch die konkreten Aufträge und Aufgaben der B&K Partners Immobilien festlegen. Es handelt sich dabei um Mandats-, Verwaltungs-, Buchführungs-, Geschäftsführungs-, Treuhand- und Domizilhalter-Verträge oder Gründungsaufträge.

Diese besonderen Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor.

Falls es sich beim Auftraggeber um mehrere natürliche und/oder juristische Personen handelt, begründen diese eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. Schweizer Obligationsrecht (OR), soweit nichts anderes zwischen dem Auftraggeber und B&K Partners Immobilien vereinbart wurde.

Instruktionen und Pflichten B&K Partners Immobilien

B&K Partners Immobilien handelt im Rahmen ihrer Aufträge als Treuhänderin, Verwalterin oder anderweitig Beauftragte ausschliesslich nach den schriftlichen Instruktionen des Auftraggebers oder der von diesem als instruktionsberechtigt bezeichneten Personen, jedoch stets innerhalb der Schranken, die ihr das Gesetz, die guten Sitten und ihre berufliche Stellung setzen. Jede vom Auftraggeber als instruktionsberechtigt bezeichnete Person hat ihre Unterschrift bei der B&K Partners Immobilien zu deponieren.

Instruktionen sind der B&K Partners Immobilien schriftlich zu erteilen und zwar so rechtzeitig, dass sie durch B&K Partners Immobilien während der üblichen Arbeitszeiten ausgeführt werden können. Bei widersprüchlichen Instruktionen liegt keine Instruktion vor, bis der Widerspruch beseitigt ist.

B&K Partners Immobilien kann, muss aber nicht, auf in anderer Form erteilte Instruktionen (Fax, Telefon, E-Mail etc.) hin handeln. Diese sind jedoch, wenn es B&K Partners Immobilien verlangt, schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber trägt das Risiko fehlerhafter oder gefälschter Übermittlung von Instruktionen und hält B&K Partners Immobilien von Schadenersatzansprüchen frei. Es sei darauf hingewiesen, dass E-Mail ein unzuverlässiges Kommunikationsmittel ist und B&K Partners Immobilien für Schäden resultierend aus verspäteter oder fehlerhafter E-Mail-Übertragung nicht aufkommt. Kontaktiert der Auftraggeber B&K Partners Immobilien per E-Mail, so ermächtigt er B&K Partners Immobilien dazu, ihn ebenfalls per E-Mail kontaktieren zu können.

In dringenden Fällen oder bei rein administrativen Arbeiten ist B&K Partners Immobilien berechtigt, nicht aber verpflichtet, von sich aus Massnahmen zu ergreifen, die den mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich Rechnung tragen. B&K Partners Immobilien hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen.

Zur Einleitung von und/oder Teilnahme an Rechtsverfahren irgendwelcher Art ist B&K Partners Immobilien nur mit entsprechender Ermächtigung und vorherigem schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers verpflichtet.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, B&K Partners Immobilien sämtliche Belege, Unterlagen, Auszüge, Angaben und Informationen, die für die Ausübung des Auftrags sowie die Erfüllung der gesetzlichen oder anderen Pflichten notwendig sind, rechtzeitig und lückenlos zur Verfügung zu stellen.

B&K Partners Immobilien übernimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keinerlei Beratungsaufgaben und haftet nicht für Steuerfolgen oder andere Folgen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ausscheidung geschäftlicher und privater Aufwendungen selbst vorzunehmen. Sind Aufwendungen sowohl geschäftlicher wie auch privater Natur, hat der Auftraggeber dies der B&K Partners Immobilien unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Haftung

B&K Partners Immobilien ist von jeder Haftung befreit, soweit sie nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach besonderen Vereinbarungen handelt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden gegen B&K Partners Immobilien gerichteten Anspruch und für jede gegen diese eingeleitete Klage einzustehen und B&K Partners Immobilien in vollem Umfang schadlos zu halten für jeden Schaden oder Nachteil, welcher der B&K Partners Immobilien aus irgendeinem Grund, jedoch mit Ausnahme von absichtlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, aus ihrer Auftragserfüllung entstehen könnte. Für das Handeln von Bevollmächtigten, die vom Auftraggeber ohne Wissen und/oder gegen den Willen von B&K Partners Immobilien bestellt werden, haftet B&K Partners Immobilien nicht.

Der Auftraggeber haftet für die bestehenden und/oder künftigen Verbindlichkeiten sowie sämtlichen Schaden, den B&K Partners Immobilien in Erfüllung ihrer Pflichten und in Ausführung von deren Instruktionen erleidet. B&K Partners Immobilien ist berechtigt, die voraussichtlichen Kosten eines allfälligen gegen sie gerichteten Verfahrens vorschüssig zu beziehen. Im Zweifelsfalle legt B&K Partners Immobilien die Höhe des Vorschusses fest.

Verrechnung und Abtretungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gegenforderungen mit Ansprüchen von B&K Partners Immobilien zu verrechnen oder abzutreten oder andere Rechte aus den Vertragsverhältnissen mit B&K Partners Immobilien auf Dritte zu übertragen.

Beendigung

Jedes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Tod, Konkurs und Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers beendigen das Vertragsverhältnis nicht.

Die Ansprüche von B&K Partners Immobilien bleiben vorbehalten.

Aktenaufbewahrung

B&K Partners Immobilien ist berechtigt, sämtliche Akten des Auftraggebers, die diesem nicht ausgeliefert worden sind und sich in ihrem Besitz befinden, nach 10 Jahren zu vernichten, ohne den Auftraggeber darüber nochmals orientieren zu müssen.

Informationspflicht

Der Auftraggeber ist sich bewusst und ausdrücklich damit einverstanden, dass B&K Partners Immobilien aufgrund aktueller und künftig geltender Vorschriften, Auflagen, Gesetze usw. verpflichtet ist, Daten über den Auftraggeber und über mögliche wirtschaftlich Berechtigte, deren persönliches, berufliches und finanzielles Umfeld, die Herkunft der Vermögenswerte und die Art und den Hintergrund der Geschäfte sowie eine Kopie der Identifikationspapiere den Behörden vorzulegen.

Falls im Rahmen des Auftrages die Zusammenarbeit mit Banken und/oder weiteren Finanzintermediären erforderlich ist, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass diesen Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten sowie den Vertragspartner und die weiteren soeben genannten Informationen auf Verlangen offenzulegen sind.

Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und B&K Partners Immobilien bedürfen der Schriftform. B&K Partners Immobilien ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er diese nicht innert 30 Tagen nach Datum des Versands oder gegebenenfalls nach Datum der persönlichen Übergabe der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt.

Allgemeines

Sofern B&K Partners Immobilien aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung in irgendeinem Land verpflichtet ist, Aussagen oder Mitteilungen, insbesondere zum Auftraggeber, zu Stand, Herkunft und Anlage von dessen Vermögen oder Einkommen zu machen, ist B&K Partners Immobilien vom Auftraggeber hiermit ausdrücklich von jeglicher Geheimhaltungspflicht entbunden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

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